Insolvenz der Air Berlin

Der Insolvenz Antrag der Air Berlin mitten in der sommerlichen Hauptreisezeit wirft bei vielen Menschen in Deutschland Fragen auf. Was passiert mit meinem bereits gebuchten Flug? Sollte ich stornieren? Oder besser abwarten, wie es bei der Fluggesellschaft weitergeht? Viele Urlauber dagegen, die sich aktuell an beliebten Reisezielen von Kreta über Mallorca bis Florida aufhalten, wollen vor allem wissen: Komme ich aus meinem Urlaub wie geplant zurück nach Hause?

Hier findet ihr einige Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Insolvenz der Air Berlin.

Buchung eines Fluges mit Air Berlin
Alle Flüge mit der Air Berlin und deren Tochter Niki finden im Moment wie geplant statt.
Auch behalten die Flugpläne ihre Gültigkeit. Das bedeutet für Air-Berlin
Kunden, die sich zum Beispiel gerade im Sommerurlaub befinden oder in diesen starten möchten,
dass sie ihre gebuchten Flüge auch antreten können. Möglich ist dies allerdings nur, weil die
Bundesregierung dem Unternehmen einen Übergangskredit in Höhe von 150 Mio. Euro gewährt hat.
Der Flug ist erst in einigen Monaten geplant
Was der Insolvenz-Antrag langfristig für den Flugbetrieb bedeutet, ist noch unklar. Die
Fluggesellschaft will sich neu strukturieren und steht dazu in Verhandlungen. „Sollte ein
anderes Unternehmen Air Berlin jedoch übernehmen, wird es nicht auch die Altlasten
übernehmen“, gibt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover zu bedenken.
Sollte ich mein Ticket stornieren?
Wer nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann
versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist allerdings nicht immer möglich –
und auch nicht immer sinnvoll. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät derzeit von einer
Stornierung ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern sowie
Gebühren und nicht immer auf den Ticketpreis. Im teuersten Air-Berlin Flugtarif Economy
Flex geht das Stornieren manchmal kostenfrei, in Economy Classic teilweise gegen Gebühr.
Für den Tarif Economy Light ist eine Stornierung immer ausgeschlossen. Auch Rechtsanwalt
Degott sagt zum Thema Stornierung: „Kunden haben dann meist mehrere Nachteile.“ Denn
für ein Ersatzticket entstehen weitere Kosten, und zusätzlich bleibt die Unsicherheit, ob
Betroffene ihre Ansprüche überhaupt durchsetzen können. „Eine Stornierung ist auch noch zu
einem späteren Zeitpunkt möglich“, sagt Degott. Kunden sollten lieber genau beobachten, wie
sich die Lage entwickelt.
Unterschied zwischen Einzelticket und Pauschalreise
Reisende, die ihre Flugtickets selbst gebucht haben, stehen rechtlich anders dar als
Pauschalurlauber, die ein Paket aus Flug, Hotel und anderen Leistungen über einen
Reiseveranstalter gekauft haben. Wer nur einen Flug gebucht hat, muss wissen: Wird der
Betrieb von Air Berlin eingestellt und werden die Flüge nicht von einem Mitbewerber
übernommen, fallen diese aus, erläutert der Deutsche Anwaltverein auf seiner Website.
Gebuchte Tickets würden dann verfallen.
Der Kunde hat eine Pauschalreise gebucht
Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, An- und Abreise zu organisieren. „Kunden können ihre
Ansprüche also gegenüber dem Reiseveranstalter anmelden“, erklärt Degott: Sie können vom
Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls Air Berlin nicht mehr fliegt. Kommt es dagegen zu
dem Fall, dass Urlauber auf eigenen Kosten zurückfliegen müssen, bekommen sie das Geld
dafür zurück, so der Deutsche Anwaltverein. Und sollte die gebuchte Reise ganz platzen,
können Gäste das bezahlte Geld vom Reiseveranstalter – nicht von der Fluggesellschaft –
zurückfordern.
Ich habe bereits Anspruch auf Entschädigung
Viele Kunden haben offene Ansprüche gegenüber Air Berlin, weil es in der Vergangenheit
zum Beispiel zu einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung kam. In solchen
Fällen steht Passagieren laut der EU-Fluggastrechte Verordnung bei Unternehmen wie Air
Berlin, die in der EU ihren Sitz haben, eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz 250, 400
oder 600 Euro. Die Airline muss für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich
gewesen sein, zum Beispiel wegen eines technischen Defektes. Betroffene müssen sich
weiterhin an Air Berlin oder später gegebenenfalls an den Insolvenz-Verwalter wenden. Ob
offene Entschädigungsleistungen dann tatsächlich gezahlt werden, ist laut der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber ungewiss.
Was passiert mit Bonusmeilen?
Meilensammler sollten ihr Guthaben bei Air Berlin möglichst bald einlösen, rät Degott. Zwar
könne es sein, dass ein anderes Unternehmen nach einer Übernahme dieses
Kundenbindungsinstrument fortsetzt – eine Garantie dafür gebe es aber nicht. Sollte Air
Berlin nicht mehr Vertragspartner sein, hätten Kunden keinen Anspruch darauf, dass sie
Meilen noch einlösen können. (dpa)